Welche monatliche Fallpauschale gilt für Ihre Betreuung? Wählen Sie vier Angaben und lesen Sie den Betrag nach der Vergütungstabelle 2026 ab.
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Ihr Tabellenwert
Monatliche Fallpauschale
Wählen Sie alle vier Angaben aus.
Für einen vollen Abrechnungsmonat nach der 2026 geltenden Tabelle. Kein Vergütungsantrag und keine Berechnung für mehrere Monate.
So wählen Sie die Angaben
Vergütungsstufe
Das VBVG unterscheidet 2026 zwischen Stufe 1 und Stufe 2. Stufe 2 ist für eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung vorgesehen. Für die Einstufung gilt die gerichtliche Feststellung nach § 8 VBVG.
Vermögensstatus und Wohnform
Wählen Sie die Verhältnisse am Ende des Abrechnungsmonats. Ob eine Einrichtung als stationäre Einrichtung gilt, richtet sich nach § 9 Absatz 3 VBVG. Die Bezeichnung einer Wohnform allein entscheidet das nicht.
Betreuungsdauer
Die Tabelle unterscheidet die ersten zwölf Monate und die Zeit ab dem 13. Betreuungsmonat. Der Abrechnungsmonat ist nicht automatisch ein Kalendermonat. Ein Wechsel der betreuenden Person beginnt die Betreuungsdauer nicht einfach neu.
VBVG-Vergütungstabelle 2026
| Vermögensstatus | Aufenthalt | Monat 1–12 | Ab Monat 13 |
|---|---|---|---|
| Nicht mittellos | Stationäre Einrichtung | 233,00 € | 115,00 € |
| Nicht mittellos | Andere Wohnform | 325,00 € | 192,00 € |
| Mittellos | Stationäre Einrichtung | 208,00 € | 98,00 € |
| Mittellos | Andere Wohnform | 247,00 € | 144,00 € |
| Vermögensstatus | Aufenthalt | Monat 1–12 | Ab Monat 13 |
|---|---|---|---|
| Nicht mittellos | Stationäre Einrichtung | 305,00 € | 155,00 € |
| Nicht mittellos | Andere Wohnform | 427,00 € | 250,00 € |
| Mittellos | Stationäre Einrichtung | 275,00 € | 130,00 € |
| Mittellos | Andere Wohnform | 324,00 € | 190,00 € |
Rechtsstand geprüft am 21. Oktober 2026. Quellen: Anlage zum VBVG, § 8, § 9 und § 19 VBVG.
Vom Betrag zum Antrag
Vergütung in Ihrer Betreutenakte vorbereiten
In MANDREO bearbeiten Sie die Vergütung im Zusammenhang mit Aktenangaben, Zeiträumen und Nachweisen. Der öffentliche Rechner hilft Ihnen zunächst beim Ablesen der monatlichen Pauschale.