VBVG-Vergütungsrechner 2026

Welche monatliche Fallpauschale gilt für Ihre Betreuung? Wählen Sie vier Angaben und lesen Sie den Betrag nach der Vergütungstabelle 2026 ab.

Ohne Anmeldung · keine personenbezogenen Angaben · Berechnung im Browser

Verwenden Sie die für Sie gerichtlich festgestellte Vergütungsstufe.

Maßgeblich ist der Status am Ende des Abrechnungsmonats.

Maßgeblich ist die Wohnform am Ende des Abrechnungsmonats.

Die Dauer der Betreuung ist vom persönlichen Übernahmedatum zu unterscheiden.

Für die interaktive Berechnung ist JavaScript nötig. Die vollständigen Tabellen und Erläuterungen stehen weiter unten.

Ihr Tabellenwert

Monatliche Fallpauschale

Wählen Sie alle vier Angaben aus.

Für einen vollen Abrechnungsmonat nach der 2026 geltenden Tabelle. Kein Vergütungsantrag und keine Berechnung für mehrere Monate.

So wählen Sie die Angaben

Vergütungsstufe

Das VBVG unterscheidet 2026 zwischen Stufe 1 und Stufe 2. Stufe 2 ist für eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung vorgesehen. Für die Einstufung gilt die gerichtliche Feststellung nach § 8 VBVG.

Vermögensstatus und Wohnform

Wählen Sie die Verhältnisse am Ende des Abrechnungsmonats. Ob eine Einrichtung als stationäre Einrichtung gilt, richtet sich nach § 9 Absatz 3 VBVG. Die Bezeichnung einer Wohnform allein entscheidet das nicht.

Betreuungsdauer

Die Tabelle unterscheidet die ersten zwölf Monate und die Zeit ab dem 13. Betreuungsmonat. Der Abrechnungsmonat ist nicht automatisch ein Kalendermonat. Ein Wechsel der betreuenden Person beginnt die Betreuungsdauer nicht einfach neu.

VBVG-Vergütungstabelle 2026

Stufe 1 – monatliche Fallpauschalen 2026
Vermögensstatus Aufenthalt Monat 1–12 Ab Monat 13
Nicht mittellos Stationäre Einrichtung 233,00 € 115,00 €
Nicht mittellos Andere Wohnform 325,00 € 192,00 €
Mittellos Stationäre Einrichtung 208,00 € 98,00 €
Mittellos Andere Wohnform 247,00 € 144,00 €
Stufe 2 – monatliche Fallpauschalen 2026
Vermögensstatus Aufenthalt Monat 1–12 Ab Monat 13
Nicht mittellos Stationäre Einrichtung 305,00 € 155,00 €
Nicht mittellos Andere Wohnform 427,00 € 250,00 €
Mittellos Stationäre Einrichtung 275,00 € 130,00 €
Mittellos Andere Wohnform 324,00 € 190,00 €

Rechtsstand geprüft am 21. Oktober 2026. Quellen: Anlage zum VBVG, § 8, § 9 und § 19 VBVG.

Vom Betrag zum Antrag

Vergütung in Ihrer Betreutenakte vorbereiten

In MANDREO bearbeiten Sie die Vergütung im Zusammenhang mit Aktenangaben, Zeiträumen und Nachweisen. Der öffentliche Rechner hilft Ihnen zunächst beim Ablesen der monatlichen Pauschale.

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