
Schutz prüfen.
Gut vorbereitet sein.
Ein Missgeschick im Alltag kann schnell teuer werden. Wird dabei ein anderer Mensch verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt, stellt sich die Frage: Wer kommt für den Schaden auf? Auch bei einer rechtlichen Betreuung lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die private Haftpflichtversicherung.
Dabei geht es zunächst darum, den vorhandenen Schutz zu verstehen. Eine neue Versicherung ist nicht automatisch nötig, nur weil eine Betreuung eingerichtet wurde.

Was eine private Haftpflichtversicherung leistet
Eine private Haftpflichtversicherung prüft, ob Schadenersatzforderungen berechtigt sind. Berechtigte Ansprüche bezahlt sie im vereinbarten Versicherungsumfang. Unberechtigte Forderungen wehrt sie ab. Gerade Personenschäden können hohe Kosten verursachen. Die Verbraucherzentrale zählt die private Haftpflicht deshalb zu den besonders wichtigen Versicherungen. Quelle: Verbraucherzentrale
Zuerst prüfen: Besteht bereits Versicherungsschutz?
Für die Bestandsaufnahme helfen der Versicherungsschein, die aktuellen Bedingungen und der letzte Beitragsnachweis. Prüfen Sie, ob die betreute Person einen eigenen Vertrag hat oder über einen Familienvertrag mitversichert ist. Welche Personen ein Vertrag einschließt, hängt vom Tarif und den jeweiligen Voraussetzungen ab. Quelle: Verbraucherzentrale
Halten Sie für die weitere Bearbeitung fest: Versicherer, Vertragsnummer, versicherte Person, Beitrag und Ansprechpartner. Bei Unklarheiten ist eine schriftliche Bestätigung des Versicherers hilfreich.
Demenz und andere Beeinträchtigungen: Die Haftung ist eine eigene Frage
Eine rechtliche Betreuung bedeutet nicht automatisch, dass jemand für verursachte Schäden nicht verantwortlich ist. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Situation bei der schädigenden Handlung. § 827 BGB regelt insbesondere den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Bewusstlosigkeit oder einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit, die die freie Willensbestimmung ausschließt. Eine Diagnose allein beantwortet diese Frage nicht. Quelle: § 827 BGB
Für Menschen mit Demenz kann deshalb eine Klausel für Schäden durch deliktunfähige Personen sinnvoll sein. Sie kann Leistungen auch dann ermöglichen, wenn keine gesetzliche Haftung besteht. Umfang, Höchstbeträge und Voraussetzungen müssen im konkreten Vertrag geprüft werden. Lassen Sie sich bestätigen, ob die Klausel auch für erwachsene Personen gilt. Quelle: Wegweiser Demenz

Was ändert sich beim Umzug ins Pflegeheim?
Ein Heimeinzug ist kein Anlass, die private Haftpflicht vorschnell zu kündigen. Manche Einrichtungen bieten einen Sammelvertrag für Bewohner an. Ob dieser ausreicht, lässt sich nur anhand des tatsächlichen Versicherungsumfangs beurteilen. Fragen Sie nach, wer versichert ist, welche Schäden erfasst sind und welche Ausschlüsse gelten. Vergleichen Sie das mit dem bestehenden Schutz. Quelle: Wegweiser Demenz
Eine kurze Prüfliste für die Betreuungspraxis
- Ist die betreute Person nachweislich versichert?
- Passen Versicherungssumme und Selbstbeteiligung zur Situation?
- Sind relevante Schäden durch deliktunfähige Erwachsene eingeschlossen?
- Wurde der Schutz bei einem Wohnungswechsel oder Heimeinzug geklärt?
- Liegen aktuelle Unterlagen und wichtige Auskünfte schriftlich vor?
Die Prüfliste ist eine Arbeitshilfe. Sie ersetzt keine Prüfung der individuellen Vertragsbedingungen. Ein nachvollziehbar dokumentierter Versicherungsstand erleichtert spätere Rückfragen und die Bearbeitung eines Schadenfalls.